Die Wohn-Helfer Remscheid

Büro für ambulante Wohn-Betreuung

Finanzierung der ambulanten Wohnbetreuung

Die Wohn-Helfer Köln und die Wohn-Helfer Remscheid sind freie und unabhängige Träger und bieten, im Rahmen der ambulanten Hilfe, ambulante Wohnbetreuung (BeWo) nach § 53 SGB XII, für Menschen mit Behinderungen an.

Zur Aufnahme in unser Betreutes Wohnen, benötigen Sie eine Kostenzusage vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Finanzierung wird durch den LVR (dem überörtlicher Sozialhilfeträger) getragen, solange das eigene Einkommen c. a. 690,00 € nicht übersteigt und eigenes Vermögen nicht höher als 2600,00 € ist. Anderenfalls wird, relativ zum Einkommen/Vermögen ein Eigenanteil an der Finanzierung ermittelt.

Wir erledigen mit Ihnen gemeinsam die Formalitäten der Antragsstellung und klären mit Ihnen die Kostenübernahme beim Landschaftsverband Rheinland (siehe auch LVR/Soziales/Wohnen & Behinderung)